Neue Regelungen in der Pandemie

Seit kurzer Zeit hat der Ortenaukreis die Inzidenzstufe 1 (unter 10) erreicht. Daher sind ab Montag, den 28.06.2021 weitere Lockerungen in Kraft:

  • Bei der Duchführung von Sport im Freien und in geschlossenen Räumen gelten keine besonderen Regelungen.
  • Die Registrierung der Anwesenheit entfällt.
  • Bei Aufenthalt auf dem Gelände und in der Stallgasse bitten wir Vorsicht walten zu lassen und bei Abständen kleiner 1,5m einen Mund-Nasenschutz anzuwenden.
  • In den Sattelkammern und Hausgängen ist das Tragen von medizinischen MNS nach wie vor erforderlich, da hier keine Belüftung möglich ist und nicht ausreichend Platz zum Ausweichen vorhanden ist.
  • Das Betreten der Anlage ist nun wieder uneingeschränkt möglich.

Weitere Informationen hier.

– Der Vorstand –

Neue Regelungen in der Pandemie

Obwohl die Landesregierung ab dem 15. Mai unter bestimmten Voraussetzungen neue Öffnungsschritte definiert hat, bleiben die bisher auf unserer Anlage geltenden Regelungen bis auf Weiteres bestehen. Ausschlaggebend ist, dass es uns aktuell nicht möglich ist eine paraktikable Überprüfung von Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweisen durchzuführen und somit einen freien Zutritt für eine solche Personengruppe zu ermöglichen. Also gelten für alle zugelassenen Helfer und Pferdebesitzer die Maskenpflicht, die Pflicht zur Kontaktdatenübermittlung sowie die Einhaltung der Abstandsregeln. Wir bitte auch weiterhin alle anderen, nicht im direkten Kontakt mit der Reitlehrerin stehenden Personen, unsere Stallungen ohne Anmeldung nicht zu betreten.

– Der Vorstand –

Liebe Freunde des RVO

die verrückte Zeit hat sich leider noch nicht wesentlich gebessert. Aus sicherheitsgründen koordinieren und organisieren wir unseren Betrieb so, dass wir immer im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben bleiben. Grundsätzlich ist ein Aufenthalt auf unserer Anlage nur nach Absprache und unter Einhaltung unserer Anweisungen möglich.

Vielen Dank für Ihr/Euer Verständnis

– Der Vorstand –

Wir danken allen an dieser Stelle, ohne deren Unterstützung wir den erforderlichen langen Atem nicht hätten.

Bei Fragen stehen wir gerne per Email zur Verfügung.

Liebe Freunde des RVO

Ab Mitwoch, 16.12. 2020 ist aufgrund der neuen CORONA-Verordnung der Aufenthalt im Stall nur zum Bewegen/Versorgen der Pferde im Sinne des Tierschutzgesetzes möglich. Damit dürfen sich nur noch Pferdebesitzer und beauftragte Personen nach festgelegten Plan im Stall aufhalten.

Vielen Dank für Ihr/Euer Verständnis

– Der Vorstand –

Bei Fragen stehen wir gerne per Email zur Verfügung.

Hurra, es geht nach der CORONA Zwangspause weiter!

Wir haben unseren Reitschul- und Therapiebetrieb wieder geöffnet. Unter Einhaltung aller erforderlichen Sicherheitsregeln und Hygienemaßnahmen sind alle gewohnten Aktivitäten weitestgehend möglich.

und

Wir bedanken uns bei allen, die äußerst diszipliniert den Betrieb aufrecht erhalten und uns unterstützt haben. Damit konnte Schlimmeres vermieden werden. Vielen Dank!