Seit kurzer Zeit hat der Ortenaukreis die Inzidenzstufe 1 (unter 10) erreicht. Daher sind ab Montag, den 28.06.2021 weitere Lockerungen in Kraft:
- Bei der Duchführung von Sport im Freien und in geschlossenen Räumen gelten keine besonderen Regelungen.
- Die Registrierung der Anwesenheit entfällt.
- Bei Aufenthalt auf dem Gelände und in der Stallgasse bitten wir Vorsicht walten zu lassen und bei Abständen kleiner 1,5m einen Mund-Nasenschutz anzuwenden.
- In den Sattelkammern und Hausgängen ist das Tragen von medizinischen MNS nach wie vor erforderlich, da hier keine Belüftung möglich ist und nicht ausreichend Platz zum Ausweichen vorhanden ist.
- Das Betreten der Anlage ist nun wieder uneingeschränkt möglich.
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– Der Vorstand –