Ab Mitwoch, 16.12. 2020 ist aufgrund der neuen CORONA-Verordnung der Aufenthalt im Stall nur zum Bewegen/Versorgen der Pferde im Sinne des Tierschutzgesetzes möglich. Damit dürfen sich nur noch Pferdebesitzer und beauftragte Personen nach festgelegten Plan im Stall aufhalten.
Vielen Dank für Ihr/Euer Verständnis
– Der Vorstand –
Bei Fragen stehen wir gerne per Email zur Verfügung.