Obwohl die Landesregierung ab dem 15. Mai unter bestimmten Voraussetzungen neue Öffnungsschritte definiert hat, bleiben die bisher auf unserer Anlage geltenden Regelungen bis auf Weiteres bestehen. Ausschlaggebend ist, dass es uns aktuell nicht möglich ist eine paraktikable Überprüfung von Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweisen durchzuführen und somit einen freien Zutritt für eine solche Personengruppe zu ermöglichen. Also gelten für alle zugelassenen Helfer und Pferdebesitzer die Maskenpflicht, die Pflicht zur Kontaktdatenübermittlung sowie die Einhaltung der Abstandsregeln. Wir bitte auch weiterhin alle anderen, nicht im direkten Kontakt mit der Reitlehrerin stehenden Personen, unsere Stallungen ohne Anmeldung nicht zu betreten.
– Der Vorstand –